

§ 1 Geschäftsgegenstand
Geschäftsgegenstände sind der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages und/oder die Vermittlung eines Vertrages über bebaute und unbebaute Grundstücke sowie grundstücksgleiche Rechte. Die Tätigkeit des Maklers erstreckt sich auf den Nachweis und die Vermittlung eines Erwerbs, einer Veräußerung, einer An- und Vermietung sowie sonstigen Verwertung benannter Objekte.
§ 2 Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend; Irrtum und Zwischenverwertung sind ausdrücklich vorbehalten.
§ 3 Eigentümerangaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler alle Angaben, die er für die Durchführung des Auftrages benötigen, vollständig und richtig zu erteilen.
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. Vermieter oder von einem vom Verkäufer bzw. Vermieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Infolge dessen ist es Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit und Vollständigkeit keinerlei Haftung.
§ 4 Weitergabeverbot
Sämtliche Unterlagen und Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektunterlagen, Objektinformationen und Objektnachweise ohne Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden müsste, an Dritte weiter zu geben.
Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision, alternativ die hier unter § 5 dokumentierte Provision, zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
§ 5 Provision
Unsere Angebote sind provisionspflichtig in Höhe der in Inseraten, Exposés usw. angegebenen Provision, ansonsten bei Kauf sowie Verkauf 4,76 Prozent der Kaufpreissumme und bei Vermietung sowie Miete von Wohnräumen 2,38 Monatskaltmieten, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Für die Vermittlung eines Vorkaufsrechtes erhält der Makler bei Ausübung des Vorkaufsrechtes vom Berechtigten eine Provision in Höhe von 4,76 Prozent des Verkehrswertes des Gesamtobjektes inklusive Umsatzsteuer.
Alle Provisionen sind verdient und fällig zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses des vermittelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts.
§ 6 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Honorarpflicht des Auftraggebers gemäß unseren dokumentierten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten bzw. umgekehrt.
Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
Wird ein durch uns vermitteltes und/oder nachgewiesenes Objekt zunächst gemietet, danach jedoch gekauft, so ist hierfür Käuferprovision zu zahlen, abzüglich der bereits geleisteten Mieterprovision.
Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen persönlichen Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist unser Auftraggeber, wenn er ursächlich für den Anfechtungsgrund war, zum Schadensersatz verpflichtet.
§ 7 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.
§ 8 Aufwendungsersatz
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z. B. Insertionen, Objektbesichtigungen, Fahrtkosten usw.) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
§ 9 Doppelnachweis
Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. Geschieht dies nicht, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils unser Nachweis als ursächlich für einen Kauf- oder Mietvertragsabschluss.
Der Interessent ist verpflichtet, bei Verhandlungen uns als ursächlich wirkenden Makler zu nennen und uns zum Vertragsabschluss heranzuziehen sowie uns Abschriften von abgeschlossenen Verträgen zu beschaffen.
§ 10 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer, Vermieter usw.) ist verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kauf- oder Mietvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde.
Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, den Makler unverzüglich über den Vertragsabschluss, den Vertragspartner und die Vertragskonditionen zu informieren und dem Makler auf Verlangen eine Vertragsabschrift zu überlassen.
Der Auftraggeber erteilt hiermit der IFM Immobilien- und Finanz-Management GmbH, Achstr. 9 in 88046 Friedrichshafen, Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§ 11 Makleralleinauftrag
Ist uns ein Alleinauftrag erteilt worden, verpflichtet sich unser Auftraggeber, während der Laufzeit des Vertrages, neben uns keine weiteren Makler einzuschalten.
§ 12 Kündigung
Dieser Maklervertrag kann jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber ist zur Kündigung verpflichtet, sobald keine Verkaufs- oder Vermietabsicht mehr besteht.
§ 13 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges und/oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§ 14 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§ 15 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
§ 16 Sonstiges
Die IFM Immobilien- und Finanz-Management GmbH übernimmt gegenüber dem Käufer weder eine Anlage- noch eine Rechtsberatung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
§ 17 Änderungen und Ergänzungen
Mündliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung durch den Makler.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Eine Marke der:
IFM Immobilien- und Finanz-Management GmbH
Vertreten durch den Geschäftsführer:
Dipl.-Wirtsch.-Ing. Robert Pecoraro
Diplomierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, für Mieten und Pachten.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden.
Amtsgericht Ulm
HRB 632072
USt-IdNr.:
DE 170 440 017
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